Immer eingetragen sind Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo, AG) und die Personengesellschaften OG und KG. Sie entstehen erst mit der Eintragung. Das gilt auch für die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), die es seit 1. Jänner 2024 gibt.7
Meist nicht eingetragen sind neue Einzelunternehmen. Sie müssen erst bei mehr als 700.000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder mehr als 1 Mio. € in einem Jahr ins Firmenbuch; darunter ist die Eintragung freiwillig.8
Für den Vertrieb heißt das: Wer an Gesellschaften verkauft, also an GmbH, FlexCo, OG oder KG, findet jede neue im Firmenbuch. Einzelunternehmen stehen dort nur, wenn sie sich freiwillig oder wegen ihres Umsatzes eintragen lassen.